Rechtsprechung
LG Landshut, 10.05.1995 - 2 HK O 2307/94 |
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Volltextveröffentlichung
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- BGH, 12.05.1993 - VIII ZR 110/92
Internationale Zuständigkeit bei Prozeßaufechnung mit Ansprüchen aus …
Auszug aus LG Landshut, 10.05.1995 - 2 HKO 2307/94
Der Erfüllungsort im Sinne von Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ bestimmt sich grundsätzlich nach dem Recht, das nach der Kollisionsnorm des mit dem Rechtsstreit befaßten Gerichtes für die in Rede stehende Verpflichtung maßgeblich ist (statt aller: BGH NJW 93, 2753).Liegt der Schwerpunkt dagegen auf einer Handelsvertretertätigkeit, also nicht beim direkten Bezug von Waren, so gilt das CISG nicht (zu diesem Fall im einzelnen: BGH NJW 93, 2753).